Das Steuerrecht für die Lohn- und Gehaltsabrechung ist sehr komplex. Es beinhaltet das Lohnsteuerrecht und das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Durch die laufenden Änderungen ist eine ständige Weiterbildung unumgänglich. Das treibt natürlich die Kosten im Bereich Personal eines Unternehmens in die Höhe.
Durch die Übertragung Ihrer Lohn- und Gehaltsverrechnung an uns sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, Sie senken auch die laufenden Personalkosten in
Ihrem Unternehmen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme!
Telefonisch unter: +43 664 152 39 36 oder per Mail.
LOHN- und GEHALTSverrechnung - ein wichtiger Teil in Ihrem Unternehmen!
Senkung der Lohn - und Einkommensteuer ab dem Jahr 2022
Der Steuersatz wird in der 2. und 3. Stufe ab Juli 2022 von 35% auf 30% und ab Juli 203 in der 3. Stufe von 42% auf 40% gesenkt.
Erhöhung des Familienbonus ab 1. Juli 2022
von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind pro Jahr
Senkung des Unfallversicherungsbeitrages ab 1. Jänner 2023
dieser wurde von 1,2% auf 1,1% gesenkt
Neuerungen zu Jobticket/Pendlerpauschale ab 1. Jänner 2023
https://www.wko.at/service/steuern/Jobticket.html
Bei Anmeldungen:
Für den Dienstnehmer:
1. kein Leistungsanspruch für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
2. keine Ausstellung einer E-Card möglich, falls noch keine vorhanden
Für den Dienstgeber:
mögliche Überprüfung durch Finanzpolizei (strafrechtliche Verfolgung bzw. Sanktionen gemäß §113 ASVG) oder weiters durch KV-Träge (§114 Abs. 1 ASVG).
Bei Abmeldungen:
Für den Dienstnehmer:
dadurch Leistungsmissbrauch möglich (Folge ist Schaden für die Sozial-versicherung)
LV-Binder erledigt unabhängig von der Branche die Lohn- und Gehaltsverrechung für Ihr Unternehmen.
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LV-Binder arbeitet mit erfahrenen Partnern rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammen.
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