Das Steuerrecht für die Lohn- und Gehaltsabrechung ist sehr komplex. Es beinhaltet das Lohnsteuerrecht und das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Durch die laufenden Änderungen ist eine ständige Weiterbildung unumgänglich. Das treibt natürlich die Kosten im Bereich Personal eines Unternehmens in die Höhe.
Durch die Übertragung Ihrer Lohn- und Gehaltsverrechnung an uns sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, Sie senken auch die laufenden Personalkosten in
Ihrem Unternehmen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme!
Telefonisch unter: +43 664 152 39 36 oder per Mail.
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. Jänner 2019
Eines der bedeutendsten Modernisierungsprojekte der Sozialversicherung geht in die finale Phase. Die Umstellung auf eine monatliche Meldung der Beitragsgrundlagen ab 1. Jänner 2019 bedeutet eine
umfassende Systemumstellung für Dienstgeber.
Die Dienstgeber haben auf Basis der im Lohnkonto enthaltenen Daten für jeden einzelnen Dienstnehmer jeden Monat die Meldung der Beitragsgrundlagen sowie der davon zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Fondsbeiträge und Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Korrekte und zum richtigen Zeitpunkt eingegangene Beitragseinnahmen sind nicht nur für die Sozialversicherung, sondern für die Finanzierung des gesamten österreichischen Sozialsystems unumgänglich.
Lohnabrechnung COVID19-Kurzarbeit
Wie diese funktioniert......
LOHN- und Gehaltsverrechnung - ein wichtiger Teil in Ihrem Unternehmen!
Bei Anmeldungen:
Für den Dienstnehmer:
1. kein Leistungsanspruch für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
2. keine Ausstellung einer E-Card möglich, falls noch keine vorhanden
Für den Dienstgeber:
mögliche Überprüfung durch Finanzpolizei (strafrechtliche Verfolgung bzw. Sanktionen gemäß §113 ASVG) oder weiters durch KV-Träge (§114 Abs. 1 ASVG).
Bei Abmeldungen:
Für den Dienstnehmer:
dadurch Leistungsmissbrauch möglich (Folge ist Schaden für die Sozial-versicherung)
Für den Dienstgeber:
Bei Selbstabrechner werden sogenannte (seit 1.1.19 bestehende) Clearingfälle ausgelöst, fehlende monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen. Diese müssen von Ihrer Lohnverrechnung korrigiert werden.
Wegfall der Auflösungsabgabe ab 1.1.2020 für Dienstgeber bei bestimmten Auflösungen von Dienstverhältnissen!
LV-Binder erledigt unabhängig von der Branche die Lohn- und Gehaltsverrechung für Ihr Unternehmen.
Sparen Sie Zeit und Geld und übertragen Sie uns Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung ...
LV-Binder arbeitet mit erfahrenen Partnern rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammen.
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Martina Binder
Loibichl 68 | 5311 Innerschwand | Österreich
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Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr